(b) SchülerInnen müssen die folgenden Notendurchschnitte erfüllen (Grundlage dafür ist die Halbjahresinformation der Klasse 10):
(1) Deutsch, Mathematik, Englisch, eine Naturwissenschaft, Geschichte, Geografie, zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft sowie Lernkompetenz (FGS-Schüler)
Ø ≤ 2,5 für Mittelschüler
Ø ≤ 3,0 für Gymnasiasten
wobei höchstens 2x die Note 4 in den genannten Fächern auftreten darf
(2) Deutsch und Mathematik Ø ≤ 3,0
(3) kein Fach schlechter als Note 4
Bei Ablehnung im Halbjahr aufgrund nicht erfüllter Zugangsbedingungen kann am Ende der Klasse 10 (Abschlusszeugnis als Grundlage) ein erneuter Aufnahmeantrag gestellt werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach den gleichen Kriterien.
Ausnahmefälle werden durch die Schulleitung entschieden.